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   VG Ansbach, 29.11.2022 - AN 10 K 18.30106   

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VG Ansbach, 29.11.2022 - AN 10 K 18.30106 (https://dejure.org/2022,54033)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.11.2022 - AN 10 K 18.30106 (https://dejure.org/2022,54033)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. November 2022 - AN 10 K 18.30106 (https://dejure.org/2022,54033)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1
    Weißrussland: Flüchtlingseigenschaft wegen politischer Verfolgung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2022 - AN 10 K 18.30106
    Lassen sich demnach ernsthafte Bedenken nicht ausräumen, so wirken sie sich zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zu seiner Anerkennung (vgl. BVerwG vom 27. April 1982 - 9 C 308.81).

    Die Klägerin hat demnach Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, sofern im maßgeblichen Zeitpunkt (§ 77 Abs. 1 AsylG) an ihrer Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei einer Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. BVerwG vom 27. April 1982 - 9 C 308.81).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2022 - AN 10 K 18.30106
    Einem Asylbewerber, der in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt worden ist, kann asylrechtlicher Schutz selbst bei zwischenzeitlichen Änderungen der politischen Lage im Verfolgungsstaat nur dann versagt werden, wenn bei Rückkehr eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/181/182/80, BVerfGE 54, 341/360 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2022 - AN 10 K 18.30106
    An der erforderlichen stimmigen Schilderung des Sachverhalts fehlt es demgegenüber in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - Asylmagazin 2014, 3 1 ; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris).
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

    Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2022 - AN 10 K 18.30106
    An der erforderlichen stimmigen Schilderung des Sachverhalts fehlt es demgegenüber in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - Asylmagazin 2014, 3 1 ; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris).
  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30841

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Darlegung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2022 - AN 10 K 18.30106
    An der erforderlichen stimmigen Schilderung des Sachverhalts fehlt es demgegenüber in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30841 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - Asylmagazin 2014, 3 1 ; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris).
  • VG Bayreuth, 18.08.2003 - B 6 K 03.30214
    Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2022 - AN 10 K 18.30106
    Dies gilt auch, wenn der Eintritt der befürchteten Verfolgung von reiner Willkür abhängt, das befürchtete Ereignis somit im Grunde jederzeit eintreten kann, ohne dass allerdings im Einzelfall immer gesagt werden kann, dass dessen Eintritt zeitlich in nächster Nähe bevorsteht (vgl. VG Bayreuth, U.v. 18.08.2003 - B 6 K 03.30214 - BeckRS 2003, 29982 m.w.N.).
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